RisVerwaltung

Ratsinformationssystem

Approval

Gewerbeabmeldung

Gewerbeabmeldung beantragen

Gewerbe-Abmeldung
nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung

Bei Personengesellschaften (z. B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck
auszufüllen. Bei juristischen Personen sind in den Feldern 4 bis 11, 30 und 31 die Angaben zum gesetzlichen
Vertreter einzutragen (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Bei weiteren gesetzlichen
Vertretern sind die Angaben auf Beiblättern zu machen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Wiederaufnahme der abgemeldeten Tätigkeit erneut anzeigepflichtig ist. Bitte beachten Sie die Unterrichtung nach §17 des Bundesstatistikgesetz (BStatG) und nach der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016 / 679 (DS-GVO).

Zum Online-Antrag